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   VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226, 10 C 11.227   

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https://dejure.org/2011,66796
VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226, 10 C 11.227 (https://dejure.org/2011,66796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.04.2011 - 10 CS 11.226, 10 C 11.227 (https://dejure.org/2011,66796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. April 2011 - 10 CS 11.226, 10 C 11.227 (https://dejure.org/2011,66796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Umgangsrecht mit Kind; familiäre Bindungen als Abschiebungshindernis (hier: verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Allerdings verpflichtet die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, die Behörden, bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren familiäre Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen; der Grundrechtsträger hat einen Anspruch auf eine solche angemessene Berücksichtigung seiner familiären Bindungen (BVerfG vom 12. Mai 1987 BVerfGE 76, 1/47 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (BVerfG vom 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122 und vom 9.1.2009 NVwZ 2009, 387 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Die familiäre (Lebens-)Gemeinschaft zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind ist getragen von tatsächlicher Anteilnahme am Leben und Aufwachsen des Kindes (BVerfG vom 8.12.2005 InfAuslR 2006, 122 und vom 9.1.2009 NVwZ 2009, 387 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Eine erhebliche Verletzung seiner Rechte, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG vom 27.8.2010 NVwZ 2011, 35), hat der Antragsteller nicht zu befürchten.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Dabei sind auch hier - einzelfallbezogen - die besonderen Umstände der Beteiligten zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerwG vom 11.1.2011 Az. 1 C 1.10 ).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Sie hat aber nur deklaratorische Wirkung (vgl. dazu BVerwG vom 3.6.1997 InfAuslR 1997, 391) und bewirkt deshalb nicht wie ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag einen fiktiv rechtmäßigen Aufenthalt.
  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 10 CE 09.2762

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Duldung für die Dauer des Verfahrens auf

    Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226
    Eine - letztlich aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitende - rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung kann sich grundsätzlich auch daraus ergeben, dass durch die Abschiebung (bzw. deren Zeitpunkt) die effektive Verfolgung und Geltendmachung einer ausländerrechtlichen Rechtsposition im Bundesgebiet unmöglich gemacht oder jedenfalls in unzumutbarer Weise erschwert würde (s. BayVGH vom 25.1.2010 Az. 10 CE 09.2762 ).
  • VG Würzburg, 09.12.2011 - W 7 S 11.890
    Unabhängig davon könnte ein solcher "innerer Zusammenhang" nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ohnehin nicht vorliegen, da dieser nur bei einer Verspätung von bis zu einer Woche angenommen wird (BayVGH, B.v. 28.09.2009, Az.: 19 CS 09.1610; zuletzt offen gelassen in BayVGH, B.v. 19.04.2011, Az.: 10 CS 11.226).

    Denn einer solchen zu Unrecht ausgestellten Bescheinigung kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu und bewirkt deshalb nicht wie ein rechtzeitig gestellter Verlängerungsantrag das (fiktive) Fortbestehen des ursprünglichen Aufenthaltstitels (vgl. BayVGH, B.v. 19.04.2011, Az.: 10 CS 11.226).

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 10 ZB 15.2059

    Kein Anspruch auf Verlängerung einer ehegattenbezogenen Aufenthaltserlaubnis

    Die erst am 13. März 2008 beantragte Verlängerung/Neuerteilung konnte daher nicht die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auslösen; die gleichwohl von der Ausländerbehörde ausgestellten Bescheinigungen waren unrichtig und entfalteten auch keine Rechtswirkungen (vgl. BayVGH, B.v. 19.4.2011 - 10 CS 11.226, 10 C 11.227 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis

    Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung durch die Antragsgegnerin am 25. November 2011 führt zu keinem anderen Ergebnis, weil ihr nur deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. BayVGH vom 19.4.2011 Az. 10 CS 11.226 RdNr. 31).
  • VG München, 09.02.2012 - M 4 S 11.6106

    AuslR; senegalesischer Staatsangehöriger; Anordnung aufschiebende Wirkung der

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung setzt der Schutz des Art. 6 Grundgesetz jedoch das Bestehen einer tatsächlichen Verbundenheit des Ausländers mit seinem Kind, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist, voraus (vgl. BVerfG v. 09.01.2009, Az.: 2 BvR 1064/08, juris; v. 08.12.2005, Az.: 2 BvR 1001/04, InfAuslR 2006, 122; BVerwG v. 11.01.2011, Az. 1 C 1.10, juris; BayVGH v. 19.04.2011, Az.: 10 CS 11.226, juris).
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